Allgemeine Geschäftbedingungen

§ 1 Vermieter

Ferienhaus Hängematte wird betrieben von: Ines Schulze & Andre Vogel Pfeifferweg 41 01445 Radebeul

nachfolgend Vermieter genannt.

Die Adresse des Ferienhauses Hängematte lautet:

Ferienhaus Hängematte Sundische Straße 133 18356 Barth

 

§ 2 Buchung

2.1. Sofern die Buchung direkt über ein Online-Portal erfolgt ist, gelten diese AGB als anerkannt.

2.2. Bei Buchungen über den Vermieter, macht dieser dem Mieter ein Angebot. Die Buchung des Ferienhauses ist verbindlich, sobald der Mieter das Angebot annimmt. Mit der Zustimmung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese AGB als verbindlich an.

2.3. Bei der telefonischen Buchung kommt der Vertrag durch Abgabe der Willenserklärung am Telefon und die telefonische oder schriftliche Bestätigung durch den Vermieter zustande.

2.4. Das Ferienhaus darf höchstens mit der bei der Buchung angegebenen Personenanzahl genutzt werden.

 

§ 3 Mietzahlung

 siehe Stornierungsbedingungen

 

 

§ 4 Nebenkosten / Kurtaxe/Meldeschein

Die Nebenkosten für Wasser, Strom und Gas sind im Mietpreis enthalten. Die Endreinigung wird gesondert berechnet. Sofern Bettwäsche und Handtücher nicht gesondert gebucht wurden, sind diese selbst mitzubringen. Die Kurtaxe wird von der Gemeinde erhoben und beträgt 2,40 Euro pro Tag (Stand 01/2026) incl. Anreise- und Abreisetag, wird nur für Personen über 18 Jahre berechnet und muss bei Anreise gezahlt werden.

www.stadt-barth.de/satzungen/kurabgabesatzung-stadt-barth.pdf

Der Meldeschein muss vom Mieter unterschrieben an den Vermieter zurückgegeben werden. Sollte der Mieter nicht mit der Speicherung seiner Daten einverstanden sein, so soll er dies bitte schriftlich auf dem Meldeschein vermerken und ggf. vorher den Vermieter kontaktieren.

Für die Nutzung der PKW-Stellplätze sowie für die Internetnutzung fallen keine Kosten an.

 

§ 5 Schlüsselübergabe

Am Anreisetag erfolgt die Schlüsselübergabe durch den Vermieter bzw. einen berechtigten Stellvertreter. Der Mieter erhält eine Einweisung zum Ferienhaus. Die Schlüssel müssen am Abreisetag an den Vermieter vollzählig übergeben werden. Weitere im Haus vorhandene Schlüssel z.B. Zimmerschlüssel verbleiben im Haus. Für den Verlust eines Schlüssel wird eine Pauschale von 300,00 € erhoben.

 

§ 6 An- und Abreise

Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag muss das Haus ab 10:00 Uhr zur Endreinigung zur Verfügung stehen. Die Geschirrreinigung ist nicht in der Endreinigung enthalten. Das Ferienhaus ist besenrein vom Mieter zu übergeben.

 

§ 7 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung

7.1. Der Mieter ist gehalten, sich insbesondere bzgl. der Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten.

7.2. Das Ferienhaus wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

7.3. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins verbleibt bei dem Vermieter.

 

§ 8 Rauchen

Das Rauchen im Gebäude ist nicht gestattet.

 

§ 9 Internetnutzung

Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen. Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzgangs wird somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muss die Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinen Dritten zugänglich ist.

 

§ 10 PKW-Stellplatznutzung

10.1. Der Mieter verpflichtet sich, nur die zum Objekt ausgewiesenen Stellplätze zu nutzen.

10.2. Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Feuerwehr und Bauaufsichtsbehörde, sind zu beachten.

10.3. Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen, offenes Feuer u. ä. sind auf dem Stellplatz nicht gestattet. Auslaufendes Benzin, Öl oder andere, umweltgefährdende Flüssigkeiten sind sofort zu entfernen und dürfen nicht in den Boden versickern oder in die Entwässerungsanlage fließen. Gegebenenfalls ist die Feuerwehr hinzuzuziehen. Außerdem ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.

10.4. Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte erfolgt nur insoweit, als es von den beauftragten Unternehmen entsprechend den bestehenden Regelungen ausgeführt wird.

10.5. Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Stellplatzes entstehen, insbesondere nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen des abgestellten Fahrzeugs. Der Vermieter haftet ebenfalls nicht, wenn die Zufahrt z.B. durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge blockiert wird. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes entstehen.

 

§ 11 Gartennutzung

Der Garten sowie das Mobiliar stehen dem Mieter zur Verfügung. Die Nutzung des Außenbereichs sowie ggf. die Spielgerätenutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Offene Feuer sind verboten.

 

§ 12 Haustiere

Das Mitbringen eines Hundes ist erlaubt. Dafür fallen einmalige Extrakosten an. Der Mieter haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden. Gegebenenfalls können zusätzliche Kosten für die Endreinigung anfallen.

 

§ 13 Reiserücktritt

13.1. durch den Mieter: Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt oder Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie beim Vermieter schriftlich eingeht. Für einen Rücktritt bis 12 Wochen vor Mietbeginn werden keine Kosten für den Mieter entstehen. Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung wird dieser Betrag erstattet. Für einen Rücktritt ab 12 Wochen vor Mietbeginn kann der Vermieter nach § 651 j BGB eine angemessene Entschädigung anfordern. Der Entschä-digungsanspruch beträgt:

a) bei Rücktritt ab 12 bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises

b) bei Rücktritt ab 8 bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

c) bei Rücktritt ab 4 bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises

d) bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise: 90 % des Mietpreises.

Bei Nichtanreise hat der Mieter den Vermieter innerhalb von 48 Stunden zu informieren. Zur Deckung der durch einen Rücktritt entstehenden Kosten empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sowie außerdem eine Reise-Krankenversicherung.

13.2. durch den Vermieter: Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

13.3. in gegenseitigem Einvernehmen: Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.

 

§ 14 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom- sowie ggf. Internetversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des doppelten Mietpreises beschränkt.

 

§ 15 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit der An- bzw. Zahlung des Mietpreises.

 

§ 16 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien Dresden. Der Mieter kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen.

 

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin g